SCHÜTZENPASS

Ein wichtiger Hinweis zum Startrecht bei offiziellen Meisterschaften des Bayerischen Sportschützenbundes:

Jeder Schütze muss einen gültigen Schützenausweis, bei uns zugleich Wettkampfpass, besitzen. Auf diesem muss gemäß der SPO 0.7.4.2, Unterpunkte 0.7.4.2.1 – 0.7.4.2.9, folgendes vermerkt sein:

  • Name und Vorname
  • Geburtsdatum
  • Verein / Verband
  • Klasse (bei der Wahl der leistungsstärkeren Klasse)
  • Starterlaubnis für weitere Vereine
  • Wettbewerbe, die für weitere Vereine geschossen werden
  • Genehmigte Hilfsmittel
  • Ausstellende Sportstelle
  • Ausstellungsdatum und gegebenenfalls Gültigkeitsdauer

Sollte ein Schütze für einen Verein, z.B. "SG Fahrkarte", z.B. zur Gaumeisterschaft gemeldet werden, er aber laut Schützenpass nur für die "SG Alle ins Gold" schießen dürfen, so verfällt sein Startrecht.

 

Dies betrifft insbesondere alle Schützen die auch in Zweitvereinen schießen. Hier muss vor Beginn des Schützenjahres (!) eine Änderung im Schützenpass gemacht werden.

 

Aber Vorsicht: Hier muss man konkret jeden Verein und jede Disziplin anführen, die man schießen will und nicht nur den Verein eintragen lassen, für den man nun eine Disziplin explizit schießen möchte!

 

Nach Rücksendung des Schützenausweises auch immer kontrollieren, ob wirklich alles richtig eingetragen und geändert worden ist.

Daher eine Bitte an alle Mitglieder: weißt alle Vereine darauf hin, dass sie schon bei den Vereinsmeisterschaften kontrollieren, ob die Schützen auch für ihren Verein startberechtigt sind.