PLATZORDNUNG

Allgemeine Verhaltensregeln

 

Die Benutzung des Bogenplatzes ist nur Vereinsmitgliedern der Regensburger Bogenschützen gestattet.

Unser Bogenplatz liegt im Naturerbegebiet „Frauenholz“.

Auf diesem Gebiet sollen für nachfolgende Generationen offene Lebensräume durch viel Pflege bewahrt werden. Deshalb stehen wir Bogenschützen auch in der Pflicht unseren Beitrag in Form von Arbeitseinsätzen, zu denen sich die Mitglieder verpflichten, zu leisten.

Oberstes Gebot unseres Vereins ist es, dieses wertvolle Naturerbe durch richtiges Verhalten der einzelnen Mitglieder und deren Besucher dem Umgang mit der Natur nahe zu legen. Hier ist der Lebensraum für Wild, ebenso höhlenbrütende Arten wie Specht, Kleiber, Meise, Wendehals und Fledermäuse, sowie Kleintiere und Insekten. Jeder Einzelne sollte bedenken, dass eine Duldung zur Benutzung des Geländes jederzeit von der DBU (Deutsche Bundesstiftung Umwelt) widerrufen werden kann.

 

Unbedingt beachten: Bitte die Zufahrt ab Gaststätte Höhenhof nur in angemessener Geschwindigkeit (bis 30 km/h) befahren.

Grundsätzlich hat sich jeder so respektvoll und verantwortungsbewusst zu verhalten, dass der Schiessbetrieb ungestört und zielgerichtet stattfinden kann!

Angemeldete Gäste und Interessierte können nach Abschluss einer Tagesversicherung und in Begleitung eines erwachsenen Vereinsmitglieds den Bogenplatz mitbenutzen.

 

Das Betreten und die Benutzung des Bogenplatzes erfolgen auf eigene Gefahr und Verantwortung.

Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nur unter Aufsicht eines Erwachsenen, der vorab eine Unterweisung über die Platzordnung erhalten hat, schießen. Eltern haften für ihre Kinder.

Nach dem Aufbau des Bogens die Koffer und Taschen wieder verstauen und nicht im Sitzbereich und auf den Tischen liegen lassen.

Gefundenes Material und Pfeile sind im Unterstand des Vereinsheims (siehe Köcher rechts) zu hinterlegen.

Für Beschädigungen oder das Abhandenkommen von privatem Eigentum übernimmt der Verein keine Haftung.

 

 

Verhalten im Schießbetrieb

 

Auf dem Bogenplatz wird ausschließlich mit Pfeil und Bogen geschossen. Die Benutzung von Jagdspitzen, Armbrust, Zwille und Waffen ist untersagt.

Das max. Zuggewicht von Compoundbögen ist auf 60 lbs begrenzt.

Geeignete Kleidung sowie festes Schuhwerk und im Feldkurs auffällige Kleidung sind Pflicht.

Besondere Vorsicht ist an den Übergängen und Auf-/Abstiegen geboten. Auf andere Schützen achten!

Jeder Schütze haftet für seinen abgebenden Schuss und ist dafür verantwortlich.

Das Schießen ist nur auf die aufgebauten Scheiben und 3-D-Ziele gestattet; alle anderen Naturalien und Gegenstände dienen nicht als Ziel.

Die Auflagen sind nach dem Schießen wieder ordnungsgemäß abzuhängen und im Unterstand des Vereinsheims aufzuräumen.

Unfälle und Beschädigungen auf dem Bogenplatz sind umgehend der Vorstandschaft mitzuteilen.

Verbesserungsvorschläge sind schriftlich an die Vorstandschaft zu richten.

Jegliche Verschmutzung und das Lagern von Gegenständen, die nicht Eigentum des Vereins sind, sind untersagt.

 

 

Hundehaltung

 

Hunde dürfen weder Gefahr noch Belästigung für Mensch und Wildbestand auf dem Bogengelände darstellen.

Hunde stehen in der Verantwortung des Besitzers.

 

 

Regelungen für das Vereinsheim

 

Eine Lagerung von Lebensmitteln im Kühlschrank ist nur kurzfristig möglich.

Nach der Benutzung von z.B. der Kaffeemaschine oder einer Getränkeflasche ist jedes Mitglied verpflichtet, alles wieder sauber und aufgeräumt zu hinterlassen.

Die Lagerung von persönlichen Gegenständen ist im Vereinsheim nur für die Dauer des Aufenthaltes gestattet.

Die Eingangstür des Vereinsheims muss aus versicherungstechnischen Gründen immer verschlossen bleiben.

Bei stark verschmutzten Schuhen sollte das Betreten des Vereinsheims vermieden werden.

 

Die Vorstandschaft im Oktober 2016